Wie sich Organe gegen Haftungsklagen schützen
Die Organe einer Gesellschaft sind verpflichtet, alle Beschränkungen einzuhalten, die durch Gesetz, Statuten und andere gesellschaftsrechtliche Vorgaben festgesetzt sind. Werden diese weitreichenden und im geschäftlichen Alltag vielfach nur schwer zu überblickenden, gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen nicht eingehalten, so sehen sich die Entscheidungsträger von Unternehmen vielfach mit Haftungsfragen konfrontiert.
(Dr. Helmut Schwärzler in: Wirtschaft Regional 03/2013)