Haftungsfragen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen – Für welche Schäden haftet die Versicherung?
Viele Kunden stossen bei der Suche nach einer geeigneten Anlageform für ihr Erspartes auf eine fondsgebundene Lebensversicherung. Diese wird von den anbietenden Versicherungen mit verschiedenen Vorteilen wie beispielsweise einer steuerlichen Besserstellung bei Auszahlungen oder einer Privilegierung der Ansprüche im Falle eines Konkurses angeboten.
Der Vertrieb solcher fondsgebundenen Lebensversicherungen erfolgt meist nicht direkt durch die Versicherung selbst, sondern über ein Netz von Vermittlern, die für die Versicherung tätig werden. Dies führt dazu, dass die Kunden keinen oder nur sehr wenigen Kontakt mit der Versicherung, sondern lediglich mit den von ihr beauftragen Vermittlern haben.
Probleme treten meist erst dann auf, wenn bei der Veranlagung der in die Versicherungspolice einbezahlten Vermögenswerte ein Schaden entsteht. Dann stellt sich unweigerlich die Frage, ob der Versicherte einen Schadenersatzanspruch hat, und wenn ja, gegen wen.
(Dr. Matthias Niedermüller, M.B.L.-HSG, in: Liechtenstein Journal 1/2012)