Nichtigkeit der Verzichtsklauseln einer liechtensteinischen Grossbank betreffend Retrozessionen – Staatsgerichtshof bestätigt Rechtsprechungslinie

Neue Entscheidung des Verfassungsgerichts bestätigt die herrschende Rechtsprechung der liechtensteinischen Gerichte zu Retrozessionen: Verzichtsklauseln in AGB einer liechtensteinischen Grossbank sind nichtig.

Der Kunde konnte somit nicht rechtswirksam auf sein Recht auf Auskunft oder Herausgabe von Retrozessionen verzichten. Lesen Sie mehr dazu im Artikel unseres Rechtsanwalts Martin Hermann

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